Kapitel IV Gasgeräteaufstellung

8 Gasgeräteaufstellung


8.1 Allgemeine Festlegungen
8.1.1 Gasgeräte
8.1.2 Aufstellung
8.1.3 Gasanschluss 
8.1.3.1 Anschlussarten
8.1.3.2  Schädliche Erwärmung des Anschlusses
8.1.3.3 Brandsicherheit
8.1.3.4 Fester Anschluss
8.1.3.5 Lösbarer Anschluss
8.1.4  Eignung und Bemessung der Aufstellräume
8.1.4.1  Allgemeine Festlegungen für Aufstellräume von Gasgeräten
8.1.4.2  Aufstellräume bei einer Gesamtnennleistung aller Gasfeuerstätten von mehr als 100 kW
8.1.4.3  Aufstellräume für gasbetriebene Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Verbrennungsmotoren
8.1.5 Verbrennungsluftversorgung
8.1.6  Abstände der Gasgeräte zu brennbaren Baustoffen
8.1.7 Aufstellung in Garagen
8.1.8 Unzulässige Aufstellräume
8.2 Spezielle Festlegungen
8.2.1  Aufstellräume für Gasgeräte Art A
8.2.2  Aufstellräume für Gasgeräte Art B
8.2.2.1 Allgemeines
8.2.2.2  Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte Art B
8.2.2.3  Maßnahmen zur Sicherung des gefahrlosen Betriebes von Gasgeräten Art B in Räumen, Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten, aus denen Ventilatoren Luft absaugen
8.2.2.4  Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Gasgeräten Art B1 und B4 (raumluftabhängige Gasgeräte mit Strömungssicherung) .135
8.2.2.5  Zusätzliche Anforderungen bei Abgasabführung im Überdruck 141
8.2.2.6  Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung von raumluftabhängigen gasbetriebenen Haushalts-Wäschetrocknern, Gasgeräte Art B22D, B23D 142
8.2.3  Aufstellräume für Gasgeräte Art C
8.2.3.1 Allgemeines
8.2.3.2  Aufstellräume bei einer Gesamtnennleistung größer 100 kW
9 Verbrennungsluftversorgung
9.1  Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art A 
9.2  Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art B (Schutzziel 2)
9.2.1 Grundsätzliches
9.2.2  Gesamtnennleistung bis 35 kW
9.2.2.1  Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen des Aufstellraumes
9.2.2.2  Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen im Verbrennungsluftverbund
9.2.2.3  Verbrennungsversorgung über Öffnungen ins Freie
9.2.2.4  Verbrennungsluftversorgung gemeinsam über Außenfugen und Außenluft-Durchlasselemente (ALD)
9.2.2.5  Verbrennungsluftversorgung über besondere technische Anlagen
9.2.2.6  Messtechnischer Nachweis ausreichender Verbrennungsluftversorgung
9.2.2.7  Schrankartige Umkleidung von Gasgeräten Art B
9.2.3  Gesamtnennleistung größer 35 kW
9.2.3.1  Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen, gemeinsam mit Außenluft-
Durchlasselementen (ALD), bis zu einer Gesamtnennleistung von 50 kW
9.2.3.2  Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie
9.3  Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art C

10 Abgasabführung


10.1  Allgemeine Anforderungen an die Abgasabführung
10.1.1 Grundsätzliches
10.1.2 Fremde Bauteile
10.1.3  Abstände von Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
10.1.3.1 Allgemeines
10.1.3.2  Abgasleitungen außerhalb von Schächten 
10.1.3.3 Verbindungsstücke
10.1.3.4  Wanddurchführung von Verbindungsstücken
10.1.4  Abstände von Abgasleitungen aus brennbaren Baustoffen zu Schornsteinen
10.2  Abgasabführung von Gasgeräten Art A
10.3  Abgasabführung von Gasgeräten Art B
10.3.1  Höhe der Abgasmündung über Dach
10.3.2 Eigene Abgasanlage 
10.3.3 Gemeinsame Abgasanlage
10.3.3.1 Allgemeines
10.3.3.2 Gasgeräte Art B1 oder B2
10.3.3.3 Gasgeräte Art B3
10.3.4 Gemischt belegte Abgasanlage
10.3.5  Abgasabführung über Abluftleitungen von Lüftungsanlagen 
10.3.5.1  Anschluss an einen Abluftschacht nach DIN 18017-1
10.3.5.2  Anschluss an Zentralentlüftungsanlagen nach DIN 18017-3
10.3.6 Verbindungsstücke 
10.3.6.1 Feuerungstechnische Anforderungen
10.3.6.2 Zusätzliche betriebliche Anforderungen
10.3.6.3 Bautechnische Anforderungen
10.3.7  Abgasmündung von Gasgeräten Art B4 oder B5 an der Fassade
10.4  Abgasabführung von Gasgeräten Art C
10.4.1 Allgemeines
10.4.1.1 Abgasmündung über Dach
10.4.1.2  Abstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
10.4.1.3 Abgasmündungen im Tankstellenbereich
10.4.2  Abgasmündungen von Gasgeräten Art C1 an der Fassade
10.4.2.1 Allgemeines
10.4.2.2 Unzulässige Mündungen
10.4.2.3  Mündungen an Gebäudevorsprüngen und Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
10.4.2.4  Mündungen nahe der Geländeoberfläche
10.4.2.5  Mündungen an begehbaren Flächen
10.4.2.6  Mündungen von Gasgeräten Art C11
10.4.2.7  Mündungen von Gasgeräten Art C12 und C13
10.4.3 Gasgeräte Art C3 und C5
10.4.4  Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C4
10.4.5  Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C8
10.4.6  Abgasanlage für Gasgeräte Art C9
10.5 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen), Nebenluftvorrichtungen, Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer
10.5.1 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen)
10.5.2 Nebenluftvorrichtungen
10.5.3  Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer
10.6  Abführung der Luft und der Abgase bei Gas-Haushaltswäschetrocknern

11 Inbetriebnahme der Gasgeräte


11.1  Einstellen und Funktionsprüfung der Gasgeräte
11.2  Funktionsprüfung der Abgasanlage bei Gasgeräten Art B1 und B4 (raumluftabhängige Gasgeräte mit Strömungssicherung)
11.2.1 Sichere Abgasabführung 181
11.2.2  Funktionsprüfung der Abgasüberwachungseinrichtung der Art „BS“
11.3 Unterrichtung des Betreibers
12   Weiter gehende und/oder spezifische Anforderungen bei der Aufstellung von gewerblich genutzten Gasgeräten bzw. Gasgeräten, die besonderen Einflüssen ausgesetzt sind oder spezielle Abgasabführungen besitzen 

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