Kapitel I - Allgemeines, Begriffe

2.5 Gasgeräte

2.5.1 Gasgeräte ist die Sammelbezeichnung für Gasgeräte, deren Abgase über eine Abgasanlage ins Freie abgeführt werden (Gasfeuerstätten) und Gasgeräte ohne Abgasanlage.

2.5.2 Gasgeräte werden nach der Abgasabführung und der Verbrennungsluftversorgung wie folgt unterschieden 6:

2.5.2.1 Art A Gasgerät ohne Abgasanlage; die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen (z. B. Gasherd, Hockerkocher, Einbaubackofen)

- mögliche Zusatzkennzeichnung „AS“ für Raumluftüberwachungseinrichtung (siehe auch Abschnitt 2.7) -

Bei den mit Zusatzkennung „AS“ (z. B. CO2-Stopp-Sicherung) versehenen Gasgeräten bleiben die Anforderungen des Abschnittes 8.2.1 dieser TRGI unberührt.

2.5.2.2 Art B Gasgerät mit Abgasabführung; die Verbrennungsluft wird dem Aufstellraum entnommen (raumluftabhängig)

Art B1 Gasgerät Art B mit Strömungssicherung

 

- mögliche Zusatzkennzeichnung „BS“ und „AS“ für Einrichtungen zur Abgasüberwachung (siehe auch Abschnitt 2.7) -

Art B2 Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung

B22P und B23P sind Gasgeräte Art B2 mit bestimmungsgemäßer Abgasabführung unter Überdruck.

B22D und B23D sind Gasgeräte Art B2, bei denen die feuchte Trocknungsluft gemeinsam mit Abgasanteilen über eine Leitung direkt ins Freie geführt wird (gasbeheizte Haushalts-Wäschetrockner).

Art B3 Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung einschließlich Luft-Abgas-Verbindungsstück, bei der alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgasweges verbrennungsluftumspült sind, zum Anschluss an eine eigene oder an eine gemeinsame Abgasanlage (Unterdruckbetrieb)

B 31 ohne Gebläse

Diese Geräteart ist nicht belegt.

 

Art B4 Gasgerät Art B mit Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung

 

B44P Abgasleitung wird bestimmungsgemäß mit Überdruck betrieben.

Art B5 Gasgerät Art B ohne Strömungssicherung und mit zugehöriger Abgasleitung und Windschutzeinrichtung

B53P Abgasleitung wird bestimmungsgemäß mit Überdruck betrieben.

2.5.2.3 Art C Gasgerät mit Abgasabführung; die Verbrennungsluft wird über ein geschlossenes System dem Freien entnommen (raumluftunabhängig)

Zusätzliche Indexkennzeichnung für Gasgeräte Art C mit Gebläse:

„x“: Alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgasweges sind entweder verbrennungsluftumspült oder sie erfüllen erhöhte Dichtheitsanforderungen, so dass Abgase in gefahrdrohender Menge nicht austreten können.

Die Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) formuliert: „Raumluftunabhängig sind Feuerstätten, denen die Verbrennungsluft über Leitungen oder Schächte nur direkt vom Freien zugeführt wird und bei denen kein Abgas in gefahrdrohender Menge in den Aufstellraum austreten kann“.

Im Sinne der MFeuV sind nur Gasgeräte als raumluftunabhängig anzusehen, bei denen ein statischer Überdruck in der Feuerstätte einschließlich ihrer Abgasanlage gegenüber dem Aufstellraum (z. B. durch ein Gebläse für die Verbrennungsluftzu- oder die Abgasabführung erzeugt) und/oder ein Unterdruck im Aufstellraum gegenüber dem Feuerraum (z. B. auf Grund einer in der Nutzungseinheit installierten Luft absaugenden Einrichtung wie Dunstabzugshaube oder Abluftwäschetrockner) nicht zu Abgasaustritt in gefahrdrohender Menge führt. Bei Gasgeräten Art C mit der europäischen Zusatzkennzeichnung „x“ und Gasgeräten Art C ohne Gebläse gilt dies für das Gasgerät und die zugehörige Abgasanlage als erfüllt. Damit ergeben sich für Gasgeräte Art C mit Gebläse ohne diese Kennzeichnung zusätzliche Anforderungen an die Aufstellbedingungen (siehe Abschnitt 8.2.3.1, 2. Absatz).

Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung

Die Leitungen für die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung bei Gasgeräten Art C1, C3, C4, C5, C8 und C9 sowie gegebenenfalls auch die Mündungseinrichtungen und die Schutzvorrichtungen für Mündungen an begehbaren Flächen sind Bestandteile der Gasgeräte. Es dürfen hierfür nur Originalteile des Herstellers verwendet und nach Maßgabe seiner Einbauanleitung eingebaut werden. Bei Gasgeräten Art C9 wird die Verbrennungsluft als eine die Abgasleitung umspülende Gegenströmung in einem bauseits vorhandenen Schacht, der nicht Bestandteil der Herstellerlieferung ist, dem Gasgerät zugeführt. Für diesen Fall muss die Einbauanleitung des Geräteherstellers jedoch auch Aussagen zur Verlegung der Abgasleitung im Schacht, z. B. erforderliche lichte Weite des Schachtes, erforderlichen Ringspalt, Stabilisierung der Leitung im Schacht und Schachtabdeckung (ggf. Mündungseinrichtung), treffen.

Art C1 Gasgerät Art C mit horizontaler Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung durch die Außenwand oder über Dach. Die Mündungen befinden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich.

*) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann dieses Gasgerät auch mit „x“ gekennzeichnet sein.

Art C2 Gasgerät Art C mit Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung zum Anschluss an einen gemeinsamen Schacht für Luft und Abgas

• Die Errichtung von Gasgeräten Art C 2 ist nach baurechtlichen Bestimmungen in Deutschland nicht zulässig.

 

Art C3 Gasgerät Art C mit Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung senkrecht über Dach. Die Mündungen befinden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich.

*) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann dieses Gasgerät auch mit „x“ gekennzeichnet sein.

Art C4 Gasgerät Art C mit Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung zum Anschluss an ein für Mehrfachbelegung ausgelegtes Luft-Abgas-System (LAS)

 

*) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann dieses Gasgerät auch mit „x“ gekennzeichnet sein.

Das Luft-Abgas-Schachtsystem kann auch konzentrisch angeordnet sein. Hier dargestellt ist ein Luft-Abgas-Schachtsystem im Unterdruckbetrieb.

Art C5 Gasgerät Art C mit getrennter Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung. Die Mündungen befinden sich in unterschiedlichen Druckbereichen.

*) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann dieses Gasgerät auch mit „x“ gekennzeichnet sein.

Art C6 Gasgerät Art C, vorgesehen für den Anschluss an eine nicht mit dem Gasgerät geprüfte Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung

*) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann dieses Gasgerät auch mit „x“ gekennzeichnet sein.

Die Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung bei Gasgeräten Art C6 ist nach der Einbauanleitung des Herstellers sowie den Maßgaben der jeweiligen technischen Regel für das Luft-Abgas-System zu erstellen. Technische Regel für Luft-Abgas-Systeme ist z. B. DIN V 18160-1, siehe Abschnitt 9, europäische technische Zulassungen oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen.

Art C7 Gasgerät Art C mit vertikaler Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung. Die Verbrennungsluft wird dem Dachboden entnommen und die Abgase über Dach abgeführt. Eine Strömungssicherung ist im Dachboden angeordnet.

• z. Zt. keine Erfassung in deutschen Aufstellregeln für C 71/72/73

Diese Gasgeräteart entspricht nicht den in der MFeuV beschriebenen Festlegungen für raumluftunabhängige Feuerstätten. Die Aufstellung dieser Geräteart bedarf der baurechtlichen Ausnahme.

Art C8 Gasgerät Art C mit Abgasanschluss an eine eigene oder an eine gemeinsame Abgasanlage (Unterdruckbetrieb) und getrennter Verbrennungsluftzuführung aus dem Freien

 

*) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann dieses Gasgerät auch mit „x“ gekennzeichnet sein.

Art C9 Gasgerät Art C ähnlich Art C3 mit Verbrennungsluftzu- und Abgasabführung senkrecht über Dach. Die Mündungen befinden sich nahe beieinander im gleichen Druckbereich. Die Verbrennungsluftzuführung erfolgt vollständig oder teilweise über einen bestehenden Schacht als Gebäudebestandteil.

*) Wenn die erhöhten Dichtheitsanforderungen erfüllt sind, kann dieses Gasgerät auch mit „x“ gekennzeichnet sein.

2.5.3 Gasgeräte werden nach der Einsetzbarkeit für den Betrieb mit Gasen der Gasfamilien nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 wie folgt in Gerätekategorien unterschieden: 7

• Kategorie I

Die Gasgeräte der Kategorie I sind ausschließlich für die Verwendung von Gasen einer einzigen Gasfamilie oder einer einzigen Gasgruppe ausgelegt.

• Kategorie II

Die Gasgeräte der Kategorie II sind für die Verwendung von Gasen aus zwei Gasfamilien ausgelegt.

• Kategorie III

Die Gasgeräte der Kategorie III sind für die Verwendung von Gasen aus drei Gasfamilien ausgelegt. Diese Kategorie findet jedoch in Deutschland keine allgemeine Anwendung mehr.

2.5.4 Gasgeräte werden nach dem Verwendungszweck wie folgt unterschieden:

2.5.4.1 Der Gas-Durchlaufwasserheizer (DWH) ist ein Gasgerät Art A, B oder C, in dem durchlaufendes Trinkwasser zur Entnahme erwärmt wird.

2.5.4.2 Der Gas-Vorratswasserheizer (VWH) (Speicherwassererwärmer) ist ein Gasgerät Art B oder C, in dem Trinkwasser auf Vorrat direkt erwärmt wird.

2.5.4.3 Der Gas-Kombiwasserheizer (KWH) ist ein Gasgerät Art B oder C, in dem durchlaufendes Trinkwasser erwärmt und direkt entnommen werden kann sowie umlaufendes Heizungswasser erwärmt wird.

2.5.4.4 Der Gas-Heizkessel (HK) ist ein Gasgerät Art B oder C, in dem umlaufendes Heizungswasser und ggf. indirekt Trinkwasser erwärmt wird.

2.5.4.5 Das Gas-Brennwertgerät ist ein Gasgerät Art B oder C zur Beheizung oder Wassererwärmung, in der fühlbare Wärme des Verbrennungsgases und zusätzlich Kondensationswärme des im Verbrennungsgas enthaltenen Wasserdampfes genutzt werden.

2.5.4.6 Der Gas-Raumheizer (RH) ist ein Gasgerät Art A 8 , B oder C, das die Wärme über Heizflächen unmittelbar an den Raum abgibt.

2.5.4.7 Der Gas-Warmlufterzeuger (WLE) ist ein Gasgerät Art B oder C zur Beheizung von Räumen über den Wärmeträger Luft.

2.5.4.8 Der Gas-Heizstrahler (HS) ist ein Gasgerät Art A, B oder C, das die Wärme überwiegend durch Strahlung abgibt.

2.5.4.9 Der Gas-Heizherd (HH) ist ein Gasgerät Art B oder C zum Kochen/Backen und zum unmittelbaren Beheizen des Aufstellraumes über Heizflächen.

2.5.4.10 Der Gasherd (H), Gaskocher ist jeweils ein Gasgerät Art A zum Kochen bzw. Backen.

2.5.4.11 Der Gas-Kühlschrank (KS) ist ein Gasgerät zum Kühlen von Speisen und Getränken.

2.5.4.12 Die Gas-Wärmepumpe (WP) ist ein Gasgerät zur Beheizung oder Wassererwärmung, das zusätzlich zur Verbrennungswärme aus dem Gas noch andere Wärmequellen nutzbar macht.

2.5.4.13 Der Gas-Saunaofen (SO) ist ein Gasgerät Art B oder C, das die Wärme über besondere Heizoberflächen unmittelbar an den Raum (Sauna) abgibt.

2.5.4.14 Der gasbeheizte Haushalts-Wäschetrockner (WT) ist ein Gasgerät Art B oder C mit einer maximalen Wärmebelastung (NB) von 6 kW zum Trocknen von Wäsche. Die Abgase werden gemeinsam mit der Abluft ins Freie geführt. Die Bauteile der Abluftab-/Zuluftzuführung müssen Bestandteil des Gerätes oder nach den Angaben des Geräteherstellers errichtet sein.

2.5.4.15 Der Gasgrill (G) ist ein Gasgerät Art A zum Rösten von Grillgut auf einem Grillrost oder einer Grillplatte.

2.5.4.16 Die Gaslaterne (L) (Gasleuchte oder Gasfackel) ist ein Gasgerät Art A für die Terrassen-, Garten- und Straßenbeleuchtung.

2.5.4.17 Der Gas-Terrassenstrahler (TS) ist ein Gasgerät Art A, das die Wärme durch Strahlung abgibt, zur lokalen Beheizung im Freien.

2.5.4.18 Das dekorative Gasfeuer für offene Kamine ist ein Gasgerät Art B1, bei dem mittels eines, in einen offen betriebenen Kamin eingebauten Gasbrenners eine überwiegend dekorative Funktion erzielt wird. Durch in die Flamme eingelegte Brennstoff-Imitate kann die dekorative Funktion verstärkt sein.

2.5.4.19 Das Gas-Klimagerät ist ein Gasgerät zum Heizen und Kühlen von Gebäuden.

2.5.4.20 Das Brennstoffzellen-Heizgerät (BZ) ist ein Gerät zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme, bei dem die Energieumwandlung durch einen elektrochemischen Prozess erfolgt.

2.5.5 Der Gasbrenner mit oder ohne Gebläse ist eine Gasfeuerungseinrichtung zum Einbau oder Anbau in oder an Gasgeräten.

2.5.6 Das Klein-BHKW (BHKW) ist ein motorisch angetriebenes anschlussfertiges Blockheizkraftwerk zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme. Der Leistungsbereich liegt üblicherweise unter 50 kWelektr..

2.5.7 Die Erdgas-Kleintankstelle (ETS) ist eine an die Gasinstallation anzuschließende Einrichtung zur Befüllung von Erdgastanks in Kraftfahrzeugen mit komprimiertem Erdgas.

 


6

Die Bilder sind nur schematische Darstellungen; daraus sind keine Aufstellbedingungen ableitbar.

7

Entsprechend den für die Geräteprüfung zugrunde liegenden Prüfgasen nach DIN EN 437 wird bei den Gerätekategorien die Erdgasgruppe „H“ durch die europäische Bezeichnung „E“ und die Erdgasgruppe „L“ durch „LL“ abgedeckt.

8

Gas-Raumheizer Art A können in Deutschland nur aufgestellt werden, wenn die Anforderungen an die Aufstellung entsprechend Abschnitt 8.2.1 erfüllt werden.