TRGI:: Kommentar - Kapitel IV "Gasgeräteaufstellung"

8 Gasgeräteaufstellung
 8.1 Allgemeine Festlegungen
 8.1.1 Gasgeräte
 8.1.2 Aufstellung
 8.1.3 Gasanschluss
 8.1.3.1 Anschlussarten
 8.1.3.2 Schädliche Erwärmung des Anschlusses
 8.1.3.3 Brandsicherheit
 8.1.3.4 Fester Anschluss
 8.1.3.5 Lösbarer Anschluss
 8.1.4 Eignung und Bemessung der Aufstellräume
 8.1.4.1 Allgemeine Festlegungen für Aufstellräume von Gasgeräten
 8.1.4.2 Aufstellräume bei einer Gesamtnennleistung aller Gasfeuerstätten von mehr als 100  kW
 8.1.4.3 Aufstellräume für gasbetriebene Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste  Verbrennungsmotoren
 8.1.5 Verbrennungsluftversorgung
 8.1.6 Abstände der Gasgeräte zu brennbaren Baustoffen
 8.1.7 Aufstellung in Garagen
 8.1.8 Unzulässige Aufstellräume
 8.2 Spezielle Festlegungen
 8.2.1 Aufstellräume für Gasgeräte Art A
 8.2.2 Aufstellräume für Gasgeräte Art B
 8.2.2.1 Allgemeines
 8.2.2.2 Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte Art B
 8.2.2.3 Maßnahmen zur Sicherung des gefahrlosen Betriebes von Gasgeräten Art B in  Räumen, Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten, aus denen Ventilatoren Luft absaugen
 8.2.2.4 Zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Gas geräten Art B1 und B4  (raumluftabhängige Gasgeräte mit Strömungssicherung)
 8.2.2.5 Zusätzliche Anforderungen bei Abgasabführung im Überdruck
 8.2.2.6 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung von raumluftabhängigen  gasbetriebenen Haushalts-Wäschetrocknern, Gasgeräte Art B22D, B23D
 8.2.3 Aufstellräume für Gasgeräte Art C
 8.2.3.1 Allgemeines
 8.2.3.2 Aufstellräume bei einer Gesamtnennleistung größer 100 kW

9 Verbrennungsluftversorgung
 9.1 Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art A
 9.2 Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art B (Schutzziel 2)
 9.2.1 Grundsätzliches
 9.2.2 Gesamtnennleistung bis 35 kW
 9.2.2.1 Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen des Aufstellraumes
 9.2.2.2 Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen im Verbrennungsluftverbund
 9.2.2.3 Verbrennungsversorgung über Öffnungen ins Freie
 9.2.2.4 Verbrennungsluftversorgung gemeinsam über
 Außen fugen und Außenluft-Durchlasselemente (ALD)
 9.2.2.5 Verbrennungsluftversorgung über besondere technische Anlagen
 9.2.2.6 Messtechnischer Nachweis ausreichender Verbrennungsluftversorgung
 9.2.2.7 Schrankartige Umkleidung von Gasgeräten Art B
 9.2.3 Gesamtnennleistung größer 35 kW
 9.2.3.1 Verbrennungsluftversorgung über Außenfugen, gemeinsam mit Außenluft-
 Durchlasselementen (ALD), bis zu einer Gesamtnennleistung von 50 kW
 9.2.3.2 Verbrennungsluftversorgung über Öffnungen ins Freie
 9.3 Verbrennungsluftversorgung für Gasgeräte Art C

10 Abgasabführung
 10.1 Allgemeine Anforderungen an die Abgasabführung
 10.1.1 Grundsätzliches
 10.1.2 Fremde Bauteile
 10.1.3 Abstände von Abgasanlagen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
 10.1.3.1 Allgemeines
 10.1.3.2 Abgasleitungen außerhalb von Schächten
 10.1.3.3 Verbindungsstücke
 10.1.3.4 Wanddurchführung von Verbindungsstücken
 10.1.4 Abstände von Abgasleitungen aus brennbaren Baustoffen zu Schornsteinen
 10.2 Abgasabführung von Gasgeräten Art A
 10.3 Abgasabführung von Gasgeräten Art B
 10.3.1 Höhe der Abgasmündung über Dach
 10.3.2 Eigene Abgasanlage
 10.3.3 Gemeinsame Abgasanlage
 10.3.3.1 Allgemeines
 10.3.3.2 Gasgeräte Art B1 oder B2
 10.3.3.3 Gasgeräte Art B3
 10.3.4 Gemischt belegte Abgasanlage
 10.3.5 Abgasabführung über Abluftleitungen von Lüftungsanlagen
 10.3.5.1 Anschluss an einen Abluftschacht nach DIN 18017-1
 10.3.5.2 Anschluss an Zentralentlüftungsanlagen nach DIN 18017-3
 10.3.6 Verbindungsstücke
 10.3.6.1 Feuerungstechnische Anforderungen
 10.3.6.2 Zusätzliche betriebliche Anforderungen
 10.3.6.3 Bautechnische Anforderungen
 10.3.7 Abgasmündung von Gasgeräten Art B4 oder B5 an der Fassade
 10.4 Abgasabführung von Gasgeräten Art C
 10.4.1 Allgemeines
 10.4.1.1 Abgasmündung über Dach
 10.4.1.2 Abstände zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
 10.4.1.3 Abgasmündungen im Tankstellenbereich
 10.4.2 Abgasmündungen von Gasgeräten Art C1 an der Fassade
 10.4.2.1 Allgemeines
 10.4.2.2 Unzulässige Mündungen
 10.4.2.3 Mündungen an Gebäudevorsprüngen und Bauteilen aus brennbaren Baustoffen
 10.4.2.4 Mündungen nahe der Geländeoberfläche
 10.4.2.5 Mündungen an begehbaren Flächen
 10.4.2.6 Mündungen von Gasgeräten Art C11
 10.4.2.7 Mündungen von Gasgeräten Art C12 und C13
 10.4.3 Gasgeräte Art C3 und C5
 10.4.4 Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C4
 10.4.5 Gemeinsame Abgasanlage für Gasgeräte Art C8
 10.4.6 Abgasanlage für Gasgeräte Art C9
 10.5 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen), Nebenluftvorrichtungen, Abgas-
 Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer
 10.5.1 Abgas-Absperrvorrichtungen (Abgasklappen)
 10.5.2 Nebenluftvorrichtungen
 10.5.3 Abgas-Drosselvorrichtungen und Rußabsperrer
 10.6 Abführung der Luft und der Abgase bei Gas-Haushaltswäschetrocknern

11 Inbetriebnahme der Gasgeräte
 11.1 Einstellen und Funktionsprüfung der Gasgeräte
 11.2 Funktionsprüfung der Abgasanlage bei Gasgeräten Art B1 und B4 (raumluftabhängige  Gasfeuerstätten mit Strömungssicherung)
 11.2.1 Sichere Abgasabführung
 11.2.2 Funktionsprüfung der Abgasüberwachungseinrichtung
 der Art „BS“
 11.3 Unterrichtung des Betreibers

12 Weitergehende und/oder spezifische Anforderungen bei der Aufstellung von gewerblich genutzten Gasgeräten bzw. Gasgeräten, die besonderen Einflüssen ausgesetzt sind oder spezielle Abgasabführungen besitzen


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